Persönliche und berufliche Weiterentwicklung für Juristen
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6 Tatbestandsmerkmale für dein Ziel

Ein sehr liebenswerter Kollege sagte vor ein paar Tagen zu mir: „Also nächstes Jahr werde ich einbisschen kürzer treten. Vielleicht auch mal ans Meer fahren.“ Und am nächsten Tag sagte er genau das nochmal! Nicht nur deshalb hatte die Situation etwas von täglich grüßt das Murmeltier, denn so oder ähnlich habe ich das von ihm schon seit Jahren gehört. Und war er inzwischen am Meer? Nicht, dass ich wüsste.

Gute Vorsätze

Gehörst du auch zu der Fraktion „Gute Vorsätze brauche ich nicht, ich hab noch die vom letzten Jahr“? Endlich ein bisschen mehr Sport treiben oder echt keine Mandate mit Nebenkostenabrechnungen mehr annehmen oder regelmäßige Mitarbeitergespräche einführen – hast du solche oder ähnliche Gedanken und das womöglich nicht nur zum Jahreswechsel, sondern immer mal wieder? Und was ist daraus geworden?

Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen”
— Helmut Schmidt

„Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen“ hat Helmut Schmidt gesagt und soll es später als pampige Antwort auf eine dusselige Frage bezeichnet haben. Ich finde Visionen ebenso schön wie Träume. Wenn der Wunsch aber Realität werden soll, braucht es noch ein bisschen mehr. Dann wird aus dem guten Vorsatz ein Ziel und aus dem Ziel etwas, wofür du wirklich losgehst. Und was dann wahr werden kann.

Hier ist etwas zum Subsumieren!

6 Tatbestandsmerkmale die dein Ziel erfüllen muss, damit du wirklich losgehst:

·        Konkrete Formulierung

·        Positive Formulierung

·        Aus eigener Kraft zu erreichen

·        Klarer Zusammenhang

·        Messbar

·        Kosten, die du bereit bist zu zahlen 

 
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Wünschen darfst du dir immer alles!

Aber wenn du ein Ziel hast, subsumier mal so, dass du auch losgehst!

Viele unser Ziele verlaufen im Sande und es lohnt sich sehr, einmal darauf zu schauen, wie es dazu kommt. Manchmal wird sich unser Ziel einfach verändern, weil sich auch das Leben immer wieder verändert und andere Dinge gerade wichtiger geworden sind. Und manchmal ärgern wir uns doch über uns selbst, weil die Punkte, die wir doch eigentlich wirklich umsetzen möchten, immer wieder in Vergessenheit geraten.

Genau wie die bewusste Sprache im Umgang mit unseren Mandanten, Mitarbeitern, Kollegen und anderen Mitmenschen sehr hilfreich ist, hilft sie auch beim Reden mit uns selbst. Wenn wir bei der Formulierung unseres Ziels ein paar Punkte beachten, wird das Losgehen sehr viel leichter.

Formuliere dein Ziel so sorgfältig wie deine Klageerwiderungen!

1. Konkrete Formulierung

Vergleiche oder schwammige Steigerungsformen helfen nicht recht weiter. Auch ist ein „Ich werde“ sehr viel kraftvoller als ein „Ich müsste, könnte oder sollte mal“.

„Ein bisschen kürzer treten“ ist sehr wenig konkret. Was genau meinst du damit? Vielleicht einen freien Nachmittag in der Woche einzuführen? Oder immer bis 18 Uhr die Kanzlei verlassen zu haben? Vielleicht auch mindestens 4 Wochen echten Urlaub im Jahr? Oder etwas ganz anderes? Wenn dein Ziel noch nicht konkret ist, frag dich selbst, was genau du eigentlich meinst.

2. Positive Formulierung

Denk mal an die „Nichts“ dieser Welt – unser Gehirn muss sie umformulieren und kann sie nicht direkt verstehen. Versuch zum Beispiel mal, jetzt beim Lesen dieser Zeilen nicht an einen rosa Elefanten zu denken….

Wenn dein Ziel also heißt „Ich will nicht mehr so kurzatmig sein“, dann lautet die Schlüsselfrage wie bei allen Zielen mit einem „nicht“ mittendrin: Was will ich stattdessen? Anstelle von „Ich will nicht mehr so kurzatmig sein“ hat ein „Ich werde ab sofort dreimal die Woche eine halbe Stunde laufen gehen und mich vital und voller Energie fühlen“ eine ganz andere Wirkung.

3. Aus eigener Kraft zu erreichen

Ein Ziel muss aus eigener Kraft erreichbar sein. An einem Ziel, dass das Verhalten anderer beinhaltet, kann man sich nämlich herrlich abarbeiten. Hab ich selbst ausprobiert. Was kannst du also selbst tun?

4. Klarer Zusammenhang

Was wird anders sein, wenn du dein Ziel erreicht hast? Mal dir ganz konkret aus, was sich in deinem Leben verändert, wenn du dein Ziel umsetzt. Wenn es z.B. heißt, den Mittwochnachmittag frei zu halten – was wirst du da tun? Mit wem wirst du die Zeit verbringen, wie wirst du dich fühlen? Oder stell dir möglichst konkret vor, wie energiegeladen und beweglich du durch den regelmäßigen Sport sein wirst. Was dann anders möglich wird.

Wie fühlt sich das an?

5. Messbarkeit

Mach dein Ziel messbar. „Etwas mehr Sport“ ist schwer zu überprüfen. „Ab sofort jeden Freitag eine halbe Stunde laufen“ oder „4 (oder eben 6 oder 20) Wochen Urlaub im Jahr“ ist dagegen sehr klar und der innerliche Haken dran fällt leicht. Mit Fristverlängerungen für dich selbst kannst du dann immernoch arbeiten.

6. Bist du bereit, die Kosten zu tragen?

Der wichtigste Punkt zum Schluss – was ist eigentlich das Gute an der jetzigen Situation? Es gibt ja irgendeinen Grund, warum ich mich bisher gerade nicht so verhalten habe, wie ich es jetzt verändern will. Wenn ich nicht joggen gehe, kann ich vielleicht auf dem Sofa lesen oder mit Freunden essen gehen und offenbar ist mir das gerade noch wichtiger. Wenn ich im Job nicht kürzer trete, kann ich mich unentbehrlich fühlen oder dem Kontrolletti in mir Nahrung geben oder was auch immer es bei dir ist. Hier gilt es also, einmal ehrlich mit sich zu sein und dann bewusst zu entscheiden, was mir das Ziel wert ist.

 Ziele, die nicht passen, können weg!

Vielleicht formulierst du an dieser Stelle dann um, damit die Sache realistisch wird oder attraktiv genug ist. Vielleicht ist es einfach jeder zweite Mittwoch Sport. Vielleicht willst du auch nicht kürzer treten, weil du gar nicht weißt, wie du dann machen willst. Oder weil ja  immer auch irgendetwas zu tun ist. Und irgendwie läuft es ja auch so.

Dann kann ich es lassen und brauche mich selbst nicht damit unter Druck zu setzen. Oder ich entscheide mich es anzugehen und dann muss an den oberen Punkten noch ein wenig geschraubt werden. So dass mich die Vorstellung, das Ziel zu erreichen derart begeistert, dass ich die eigene Bequemlichkeit hinten anstelle und mit einem klaren „ja“ losgehe.

Bei alledem  – sei unbedingt freundlich zu dir selbst! Es kommt immer wieder vor, dass wir mit uns selbst so hart ins Gericht gehen, wie wir es mit Anderen nie tun würden. Ziel nicht erreicht? Gar nicht erst losgegangen? Das ist ganz normal. Mach dir bewusst, woran es gelegen hat. Vielleicht war es das falsche Ziel. Vielleicht braucht es noch ein wenig Zeit, Information oder Unterstützung. Und vielleicht war es einfach noch nicht so formuliert, dass du begeistert losgehen konntest. Dann formuliere neu, subsumier nochmal unter die Punkte oben und geh los - und feier jede Etappe!

„In 2019 werde ich in jedem Monat einen Tag an der Nordsee verbringen“ wäre gut formuliert. Besonders, wenn du dich dabei vor deinem inneren Auge schon mit dem Bier am Strand sitzen oder dort spazieren oder den Blick in die Weite genießen siehst. Schau doch mal, was dich das kostet. Und dann viel Spaß beim Feiern!

 
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…kann übrigens sein,dass es dann wahr wird!

Hast du dir etwas vorgenommen für das neue Jahr? Schreib mir super gern an hallo@inspiredlaw.de oder melde dich über Instagram @christianeeymers bei mir.

Ich wünsche dir ein großartiges 2019!!!

Nachtrag vom 5.1.2020

Der Kollege war am Meer! Wie großartig ist das! Ich habe so den Verdacht, es könnte mit dem 5. Tatbestandsmerkmal zu tun haben. Aber das werde ich ihn nochmal selbst fragen. Und für euch kommt hier eine PDF, mit der ihr immer mal eure Ziele, Vorhaben, Pläne, Träume oder wie auch immer ihr es nennt, subsumieren könnt. Es muss nicht zum Jahresanfang sein, es funktioniert auch im Juli! Viel Spaß damit!

Christiane Eymers